50 Jahre Samtgemeinde Gellersen

 

 

 

TEILNAHMEERLAUBNIS

 

Hiermit erlaube ich meinem Kind:

 

Vor- und Nachname:...............................................................................     Geburtsdatum: ………………………………………….

 

                 

 

an der KINDER- und JUGENDDISCO in Reppenstedt

 

in der Gellersenhalle am 15.06.2024 teilzunehmen.

 

 

 

Die Regeln und Bestimmungen zur Teilnahme habe ich zur Kenntnis genommen und meinem Kind erläutert.

 

            Datum und Unterschrift Erziehungsberechtigte/r:...................................................................................

 

Kontaktdaten (Erziehungsberechtigte/r)

 

Vor- und Nachname: .........................................................

 

Straße, Hausnummer, Ort: ..................................................................................................................

 

Telefonnummer: .........................................................

 

 

 

Regeln und Bestimmungen!

 

1.     Voraussetzung zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenddisco in Reppenstedt ist ein Mindestalter von 10 Jahren beziehungsweise 15 Jahren.

 

2.    Das Veranstaltungsangebot richtet sich an verschiedene Altersgruppen

 

mit unterschiedlichem Veranstaltungsbeginn und -ende:

 

Für Kinder von 10 bis 14 Jahre von 18 bis 21 Uhr

 

Für Jugendliche ab 15 Jahre von 21 bis 24 Uhr

 

3.    Um an der Jugenddisco teilnehmen zu dürfen, ist eine Teilnahmeerlaubnis der Erziehungs-berechtigten notwendig. Diese muss am Einlass abgegeben werden.

 

4.    Die Aufsicht wird nur innerhalb des Gebäudes gewährleistet.

 

5.    Der Verzehr und das Mitbringen von Alkohol und Drogen sind untersagt.

 

6.    Handtaschen, Rucksäcke etc. dürfen bei Bedarf durchsucht werden.

 

7.    Angetrunkene (oder wahrnehmungsbeschränkte) Personen dürfen nicht teilnehmen.

 

8.    Laut Jugendschutzgesetz ist das Rauchen für unter 18-jährige nicht erlaubt.

 

Wir halten uns daran!

 

9.    Bei Verstoß gegen die Regeln und Bestimmungen ist ein Ausschluss von dieser und

 

zukünftigen Veranstaltungen möglich.

 

10.  Wir haften nicht für Garderobe und Wertgegenstände.

 

11.   Eine gesicherte An- und Abreise der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ist durch die

 

Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Die Teilnahmeerlaubnis bzw. das erhaltene Ein-lassband gelten als Fahrschein für die Heimfahrt im „Dörferbus“ (20:30 – 00:30 Uhr).

 

 

 

Jugendpflege Samtgemeinde Gellersen, JuZ-Reppenstedt, Dachtmisser Str.1, 21391 Reppenstedt, 04131-6727249

 

instagram: @juz_reppenstedt  

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